Kostenübernahme

Ich arbeite seit 1991 mit den Jugendämtern in und um Stuttgart zusammen und bin als freier Anbieter für Erziehungshilfe anerkannt. Es bestehen Kosten- und Qualitätsvereinbarungen.

Das heißt für Sie:

Sie können bei Ihrem Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für heilpädagogische Behandlung und Hilfe zur Erziehung stellen.

Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

So leiten Sie die Kostenübernahme ein

Jeder Stadtteil von Stuttgart hat ein Beratungszentrum. Dort sitzt der jeweils für Sie zuständige Sachbearbeiter.

Wenn Sie das Beratungszentrum anrufen, lassen Sie sich die Zeiten der Orientierungsberatung sagen. In diesen Zeiten können Sie ohne Anmeldung zum Erstgespräch gehen.

Ihre Anfrage wird dort angenommen und in der folgenden Woche im Team einem zuständigen Mitarbeiter zugeteilt.

Hier finden Sie die Beratungszentren der Stuttgarter Stadtteile.

Das erste Gespräch mit dem Sachbearbeiter

Sie haben einen Termin vereinbart und sitzen nun vor dem Sachbearbeiter (gut ausgebildete SozialpädagogInnen oder SozialarbeiterInnen). Natürlich möchte sie/er gerne wissen, was Sie zu ihm führt. Schildern Sie allgemein Ihre Sorge und dass Sie Unterstützung wünschen: Hilfe zur Erziehung.

Das ist völlig in Ordnung und ein Zeichen Ihrer Kompetenz!

Der Mitarbeiter wird Ihre Informationen aufnehmen und Ihnen möglicherweise Vorschläge machen. Dazu hilft es, wenn Sie wissen, dass er bestimmte Empfehlungen aussprechen muss. Das Jugendamt Stuttgart hat für jeden Stadtteil ein Träger sozialer Dienstleistungen unter Vertrag genommen. Dieser Träger muss alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter müssen auf diese Angebote hinweisen.

Lassen Sie sich davon nicht beirren. Denn der Mitrbeiter des Jugendamtes muss Sie auch auf Ihr Recht hinweisen: Das Wunsch- und Wahlrecht. Tut er das nicht, merken Sie es sich und geben mir später Bescheid.

Bringen Sie aber auf jeden Fall Ihren Wunsch zum Ausdruck!

Sie möchten die Hilfe durch Kay Rurainski erbringen lassen. Er betreue sowohl Sie als auch Ihr Kind. Er sei der Berater Ihres Vertrauens. Zwischen ihm und dem Jugendamt bestünden Vereinbarungen, er führe Hilfen zur Erziehung aus. Im Zweifelsfall möge sich der Sachbearbeiter bei der Entgeltstelle des Jugendamtes erkundigen.

Es ist möglich, dass der Sachbearbeiter nicht weiß, dass ich eine Vereinbarung über Hilfe zur Erziehung habe, vielleicht wird er vielleicht sagen, dass es nicht gehe. Bestehen Sie aber auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht und bitten Sie ihn, mit der Entgeltstelle Kontakt aufzunehmen um das zu klären.

Wie geht es weiter? Das Kontraktgespräch.

Jetzt wird Ihr Sachbearbeiter etwas vom Stadtteilteam erzählen. Dort wird Ihre Anfrage anonym beraten. Danach gibt es eine weitere Terminvereinbarung: das Kontraktgespräch. Diesmal mit Ihnen, dem Sachbearbeiter und mir. Wir formulieren die Ziele für die nächsten 3-4 Monate und wie wir sie erreichen wollen. Außerdem wird der Umfang der Hilfe festgelegt (erfahrungsgemäß zwischen 2 – 6 Stunden/Woche) und der Termin des nächsten Kontraktgespräches.

Dann kann es losgehen.

Darf man sich dem Jugendamt einfach so anvertrauen?

Seit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991 versteht sich das Jugendamt als Dienstleister. Ich finde, das funktioniert prima – besonders, wenn die erste Hürde genommen ist und grünes Licht für die Hilfe Ihrer Wahl gegeben wurde.

Mir ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem sich das Jugendamt den Eltern aufgedrängt, auf Hausbesuchen bestanden hätte oder das Kind wegnehmen wollte. Sicher kommt es bei akuter Gefährdung des Kindeswohls vor. Aber die Mitarbeiter wissen auch, dass Eltern und ihre Kinder bei mir in guten Händen sind.

Bei ambulanter Hilfe, wie ich Sie anbiete, wird Ihr Antrag einkommensunabhängig geprüft. D.h., Ihr Einkommen spielt keine Rolle.

Die Entscheidung fällt einzig bedarfsorientiert.

Deswegen möchte ich Sie ermutigen: Nehmen Sie Ihre Rechte auf Unterstützung in Anspruch. Erziehung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Es ist völlig in Ordnung sich einen so netten und kompetenten Menschen wie mich an seine Seite zu holen. Dann geht vieles leichter und besser.

Was die Zukunft Ihres Kindes angeht: Das Jugendamt als auch ich vernichten die Akte nach einem, maximal zwei Jahren.

Zerschnibbelte Papiere und das Wort "Datenschutz"

Kosten im Voraus

Mit der Kostenübernahme leiten wir eine intensive Zusammenarbeit ein. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir uns gegenseitig kennen lernen.

Dennoch stelle ich Ihnen die ersten Kontakte in Rechnung und bitte auch um Zahlung in bar jeweils nach dem Termin.

Für das Erstgespräch und privat berechnete Leistungen berechne ich EUR 80,-/60 Minuten.

Ort: SpielRaum – Heilpädagogik mobil, Römerstraße 66, 70180 Stuttgart
Komme ich zu Ihnen, entstehen zusätzlich Fahrtkosten.
EUR 15,- innerstädtisch *
EUR 20,- in den äußeren Stadtbezirken (s.o). **
*   Mindestens 60 Minuten, jede weitere 15 Minuten 20,- EUR
** Mindestens 90 Minuten, jede weitere 15 Minuten 20,- EUR

Kommt es zur Kostenübernahme, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Selbstverständlich können Sie auch privat zahlen.

Dienstleistungen im Rahmen der Kostenübernahme

  • Erziehungsberatung
  • Vermitteln von kommunikativen Fertigkeiten zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Heilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen
  • Moderation von Familienkonferenzen
  • Coaching von Schülern
  • Therapie von Kindern mit selektivem Mutismus
  • Austausch mit …
    • LehrernInnen
    • KindergärtnerInnen
    • Ärzten
    • Therapeuten
  • Selbstverständlich begleite ich Sie auf Wunsch auch zu diesen Gesprächen
  • Erlebnispädagogische Unternehmungen mit Ihrem Kind
  • Vermittlung von Therapeuten
  • und vieles mehr …

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